Immobilien sind für viele Anleger eine besonders attraktive Form der Kapitalanlage. Dies liegt nicht nur daran, dass durch die niedrigen Zinsen aktuell die Finanzierung erleichtert wird, sondern vor allem daran, dass sich mit dem Kauf einer Immobilie im Vergleich zu anderen Formen der Kapitalanlage erheblich Steuern sparen lassen. Einige Steuervorteile treffen auf jede Immobilie zu (unabhängig davon ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt), zum Beispiel dass beim Verkauf einer Immobilie nach zehn Jahren keine Steuern anfallen. Andere Steuervorteile hingegen können nur bei bestimmten Immobilien geltend gemacht werden. Dieser kurze Ratgeber liefert Ihnen einige Tipps rund um das Thema Steuern sparen mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien als Kapitalanlage und zeigt Ihnen unter anderem, welche Kosten Sie wann steuerlich geltend machen dürfen.
Generelle Steuervorteile beim Verkauf von Immobilien
Wenn Anleger Aktien, ETFs und Co. verkaufen möchten, müssen auf die resultierenden Kapitalerträge Steuern gezahlt werden (25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zzgl. 8-9 Prozent Kirchensteuer). Nicht so bei Immobilien. Der Verkauf von einer Wohnung oder einem Haus ist nämlich nach 10 Jahren Haltedauer zu einhundert Prozent steuerfrei. Damit bietet der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie erhebliche Steuervorteile im Vergleich zu anderen Geldanlagen und erhöht die Rendite nach Steuern für den Anleger damit deutlich.
Steuern sparen mit Denkmalimmobilien
Einige Immobilien bieten neben der Befreiung von der Steuer beim Verkauf nach zehn Jahren weitere Steuervorteile: Immobilien unter Denkmalschutz. Vermieter von denkmalgeschützten Immobilien müssen die Kosten für Modernisierung und Sanierung nicht allein tragen, sondern können diese vollständig steuerlich geltend machen (während den ersten acht Jahren je neun Prozent, in den darauffolgenden Jahren je sieben Prozent). Außerdem dürfen Anleger beim Kauf einer Denkmal Immobilie die Zinsen der Finanzierung von der Steuer absetzen. Zudem gilt auch bei Denkmal Immobilien: Bei einem Verkauf nach 10 Jahren müssen keine Steuern auf den Gewinn gezahlt werden. Immobilien mit Denkmalschutz zählen damit zu den heißesten Tipps wenn es darum geht, mit Immobilien Steuern zu sparen.
Steuervorteile für Vermieter
Vermieter einer Immobilie müssen die Einnahmen, die sie durch die Vermietung einer Wohnung erzielen, in ihrer Steuererklärung angeben und auf diese Einnahmen Steuern zahlen. Auf der anderen Seite bietet der Staat aber auch einige Möglichkeiten für Vermieter, um Steuern zu sparen. So können Vermieter beispielsweise diverse Kosten in ihrer Steuererklärung steuerlich geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten, die beim Verkauf einer Immobilie entstehen, etwa die Makler Provision. Ebenfalls von der Steuer absetzen dürfen Vermieter Sonderfälle, zum Beispiel wenn eine vermietete Wohnung leer steht. Zudem können Vermieter Zinsen für Darlehen steuerlich geltend machen und in den ersten 50 Jahren nach dem Kauf je zwei Prozent Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer absetzen. Wer für seine Steuererklärung einen Steuerberater hinzuzieht, kann auch diese Kosten in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen.
Fazit
Dieser kurze Ratgeber fasste einige Tipps zum Steuern sparen mit Immobilien zusammen. Prinzipiell bietet jede Immobilie spätestens bei ihrem Verkauf Steuervorteile. Insbesondere Vermieter von Immobilien mit Denkmalschutz können darüber hinaus jedoch noch deutlich mehr Steuern sparen, da sie diverse Kosten in ihrer Steuererklärung steuerlich geltend machen dürfen. Wenn auch Sie mit Immobilien Steuern sparen möchten und sich für den Kauf einer Denkmal Immobilie als Kapitalanlage interessieren, empfiehlt es sich, erfahrene Experten als Ratgeber zu holen, die sich auf das Thema Steuern sparen mit Immobilien spezialisiert haben. Ein solches Expertenteam ist die inviniti AG, deren Portfolio neben renditestarken Bestandsimmobilien vor allem Denkmal Immobilien zum Steuern sparen bietet.